Platz- und Turnierregeln

Ohne Regeln geht es nicht

Platzregeln definieren Teile des Platzes, bei denen die Anwendung der offiziellen Golfregeln nicht ausreicht oder Klärungsbedarf notwendig ist, um die Runde im Sinne der Regeln zu spielen. Platzregeln zeigen Besonderheiten auf, konkretisieren und ergänzen die bestehenden Golfregeln um Hinweise zum richtigen Verfahren.

Platzregeln

Erstellen von Platzregeln

Die Spielleitung darf über die Offiziellen Golfregeln hinaus auch Platzregeln für außergewöhnliche Umstände erlassen und bekannt geben, sofern sie mit den Grundsatzbestimmungen vereinbar sind, wie sie aus Abschnitt IV des Offiziellen Handbuchs zu den Golfregeln hervorgehen.

Diese gelten dauerhaft bis auf Widerruf für den gesamten Spielbetrieb, soweit nicht die Spielleitung im Rahmen eines Turniers zusätzliche Platzregeln erlässt oder bei Verbandsturnieren nach den Platzregeln des DGV bzw. LGV gespielt wird.

Zusammenhang von Platz- und Golfregeln

Platzregeln dienen der Regelung von Umständen, die nicht bis ins Detail durch die Golfregeln erfasst sind oder zu denen bestimmte Optionen wahlweise in Kraft gesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund dürfen Platzregeln nur die Golfregeln im erlaubten Umfang ergänzen, jedoch weder abwandeln noch wiederholen.

Eine auszugsweise Wiederholung der Golfregeln in den Platzregeln (z. B. eine Aufzählung von künstlichen Gegenständen, die ohnehin Hemmnisse sind, wie „Sitzbänke, Ballwäscher, Beregnerdeckel, Fahnenmast“), führt zu einer Verunsicherung der Spieler, wenn ggf. ein Gegenstand ins Spiel kommt, der nicht in der Aufzählung genannt wird (z. B. ein Papierkorb).

A.Platzregeln

1. Internes Aus (Regeln 2.1 und 18.2)

Ausgrenzen sind entweder durch weiße Pfähle und/oder weiße Linien gekennzeichnet. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang. Internes Aus: Kommt ein Ball auf oder jenseits der Straße, die hinter dem Grün der Bahn 1 verläuft zur Ruhe, ist er „Aus“, auch wenn er auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, der für andere Löcher nicht „Aus“ ist.

Während des Spiels von Loch 8 sind die Spielbahnen der Löcher 6 und 7, die durch weiße Pfähle markiert sind, „Aus“. Diese weißen Pfähle werden beim Spielen der Bahn 8 als Ausmarkierungen behandelt. Für alle anderen Löcher sind sie unbewegliche Hemmnisse.“ Entsprechend gilt: „Während des Spiels von Bahn 10 ist die Spielbahn des Lochs 8, die durch weiße Pfähle markiert ist, “Aus“. Diese weißen Pfähle werden

beim Spielen der Bahn 10 als Ausmarkierungen behandelt. Für alle anderen Löcher sind sie unbewegliche Hemmnisse

2. Penalty Areas (Regel 17)

Penalty Areas sind entweder durch rote/gelbe Pfähle und/oder rote/gelbe Linien gekennzeichnet. Sofern rote/gelbe Linien die Platzgrenze von Penalty Areas kennzeichnen, haben diese Vorrang.

3.Spielverbotszonen (Regel 2.4)

Spielverbotszonen sind durch Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Spieler muss Erleichterung nach der anwendbaren Regel 16 oder 17 in Anspruch nehmen. Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach einer anwendbaren Regel (16.1f oder 17.1e) verfahren.Ist das Betreten einer Spielverbotszone verboten, wird das Betreten der Spielverbotszone als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden. Dies kann bereits beim ersten Versuch mit Disqualifikation für das Turnier respektive Verweis von der Anlage geahndet werden.

Die Teiche an den Bahnen 4, 5 und 7 sind als seitliche Spielverbotszonen (rote Pfähle mit grünen Köpfen) gekennzeichnet.

4. Boden in Ausbesserung (Regel 16)

Boden in Ausbesserung ist entweder durch blaue Pfähle (es muss …) oder durch weiße Einkreidungen (es darf straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden)

gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.

Bodenveränderungen durch Aerifizieren sind nicht Boden in Ausbesserung, mit der Folge, dass keine straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden kann.

Durch starken Regen ausgespülter Sand (Furchen) im Bunker ist Boden in Ausbesserung, mit strafloser Erleichterung nach Regel 16.1c. Die Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand behindert ist.

5. Ungewöhnliche Platzverhältnisse, einschließlich unbeweglicher Hemmnisse

(Regel 16) Gelbe Gasleitungspfähle und befestigte Wege sind unbewegliche Hemmnisse mit der Möglichkeit strafloser Erleichterung nach Regel 16.1. Findlinge, Steinhaufen und Baumstümpfe sind dagegen Bestandteile des Platzes, von denen es keine straflose Erleichterung gibt.

6. Grüns und provisorische Grüns

Sofern gem. Tagesplatzregel auf provisorische Grüns gespielt werden muss, sind diese durch die Fläche gekennzeichnet, die um einen im Fairway gesteckten Flaggenstock herum niedrigeres Gras als das Gras auf dem sonstigen Fairway aufweisen. Jedes von einem provisorischen Grün ersetztes Grün ist ein falsches Grün – und bei Behinderung muss davon straflose Erleichterung nach Regel 13.1f in Anspruch genommen werden.

7. Abschlagsmatten

Die gelben Abschläge an den Bahnen 5 und 15 sind mit Abschlagsmatten versehen. Ist der Abschlag an den Matten gesteckt, darf nur von diesen abgeschlagen werden. Hat die Spielleitung die Abschlagsmarkierung auf dem Rasen gesteckt, ist alternativ auch der Abschlag von der Matte gestattet, sofern sich die Matte innerhalb der Abschlagsfläche befindet.

8. Entfernungsangaben

Als Orientierungshilfe befinden sich Pfähle am Rand der Fairways für 100, 150 und 200 Meter.

9. Range-Bälle

Die Mitnahme von oder das Spielen mit Range-Bällen auf dem Platz ist untersagt und kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2b geahndet werden.

10. Unterbrechen bzw. Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7b)

Signaltöne bei Spielunterbrechung:  sofortige Unterbrechung wegen Gefahr: ein langer Ton

normale Unterbrechung des Spiels: wiederholt drei kurze Töne

Wiederaufnahme des Spiels: wiederholt zwei kurze Töne

Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation durch die Spielleitung

Unabhängig davon kann jeder Spieler bei begründeter Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 5.7a).

Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für den Verstoß gegen eine Platzregel: die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel respektive zwei Strafschläge im Zählspiel).

B. Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2b)

Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.

Fehlverhalten:

  • Platzarbeiten keinen Vorrang zu gewähren
  • Pitchmarken auf dem Grün nicht auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots (auf dem Abschlag, dem Fairway oder dem Semirough-Streifen) nicht zurückzulegen
  • Herausschlagen von Divots bei Probeschwüngen in der Teebox
  • mit einem Trolley zwischen Grün und Bunker hindurchzufahren oder über das Vorgrün zu fahren
  • einen Schläger zu werfen oder ihn aus Ärger in den Boden zu schlagen
  • einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken
  • Bunker nicht von der flachen Seite aus zu betreten oder zu verlassen
  • Bunkerharken einschließlich des Stils nicht im Bunker abzulegen
  • Nicht von den Abschlagsmatten auf den gelben Abschlägen der Bahnen 5 und 15 abgeschlagen zu haben, sofern die Abschlagsmarkierung an den Matten gesteckt sind
  • Missachtung von Regel 5.6b, zügiges Spiel, Stichwort „Ready Golf
  • Verstoß gegen die GCH Hunde-Ordnung, die GCH Kleiderordnung (siehe Turnierregeln Punkt 11) und GCH Regeln für Golfcarts

Strafe für ein Fehlverhalten:
Im Wettspiel obliegt die Entscheidung der Spielleitung, so zum Beispiel

  • im Lochspiel: Verwarnung, ein Strafschlag, Grundstrafe (Lochverlust) bis zur Disqualifikation
  • im Zählspiel: Verwarnung, ein Strafschlag, Grundstrafe bis zur Disqualifikation

In- und außerhalb eines Wettspiels kann der Club-Vorstand den (befristeten) Verweis von der Anlage bzw. Hausverbot erteilen

schwerwiegendes Fehlverhalten:

  • absichtlich das Grün zu beschädigen
  • absichtlich oder unabsichtlich mit einem Trolley über das Grün zu fahren, Golfbag oder Trolley auf dem Vorgrün oder Grün abzustellen
  • einen Schläger in Richtung anderer Personen zu werfen
  • abweichend von der Platzvorbereitung eigenständig Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
  • lose hinderliche Naturstoffe oder bewegliche Hemmnisse zum Nachteil eines anderen Spielers zu entfernen, nachdem er darum gebeten hatte, diese liegenzulassen
  • Verweigern, einen Ball in Ruhe aufzunehmen, wenn er das Spiel eines anderen Spielers behindert absichtlich gegen eine Golfregel zu verstoßen, um dadurch trotz einer Strafe für den Verstoß möglicherweise einen erheblichen Vorteil zu erlangen
  • wiederholte Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten
  • Spielen mit einer Vorgabe, die zu dem Zweck erlangt wurde, sich einen unfairen Vorteil zu verschaffen oder eine Runde zu spielen, um eine solche Vorgabe zu erlangen
  • Betreten von Spielverbotszonen
  • Mitnahme oder Spielen von Range-Bällen auf dem Platz

Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten:
Im Wettspiel obliegt die Entscheidung der Spielleitung, so zum Beispiel:

  • im Lochspiel Lochverlust bis zur Disqualifikation
  • im Zählspiel Grundstrafe bis zur Disqualifikation

In- und außerhalb eines Wettspiels kann der Club-Vorstand den (befristeten) Verweis von der Anlage bzw. Hausverbot erteilen.

Turnierregeln

1. Meldeschluss / Nachmeldung

Startberechtigt für ein Turnier sind alle Teilnehmer, die sich gem. Ausschreibung rechtzeitig bis zum Meldeschluss angemeldet haben. Nachmeldungen werden nur unter Vorbehalt entgegengenommen. Wenn das Teilnehmerfeld bei zu hoher Meldezahl begrenzt werden muss, werden Meldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt.

2.Teilnahmeberechtigungen

Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins sind. Playing-Handicap-Grenzen werden in den Ausschreibungen angegeben.

3. Änderungsvorbehalte der Turnierleitung

Die Turnierleitung hat in begründeten Fällen vor dem ersten Start der jeweiligen Runde das Recht:

  • die Platzregeln abzuändern oder Sonderplatzregeln zuzulassen,
  • die festgelegten Startzeiten zu verändern,
  • die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.

4. Scorekarten / Zählkarten

Unklarheiten sind vor Abgabe der Scorekarte mit der Wettspielleitung zu klären. Die Rückgabe der Scorekarten erfolgt grundsätzlich im Sekretariat. Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler/die Spielerin diesen Bereich verlassen hat.

5. Zahlung der Meldegebühr, Nichtantreten zum Turnier

Die Meldegebühr ist vor jedem Turnier zu entrichten. Bei Absagen nach Meldeschluss und bei Nichterscheinen am Start zur angegebenen Startzeit besteht die Verpflichtung zur Zahlung der kompletten Meldegebühr.

6. Longest Drive und Nearest to the Pin

Für Longest Drive wird nur der erste Ball vom Abschlag gewertet, der auf dem Fairway liegt. Für Nearest to the Pin wird nur der erste Ball vom Abschlag gewertet, der auf dem Grün liegt.

7. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen

Lochspiel
Endet ein Lochspiel gleich, so ist es Loch für Loch weiterzuspielen, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen beginnt an dem Loch, an dem auch das Lochspiel begann. Im Vorgaben-Lochspiel werden die Vorgabenschläge wie in der vorgeschriebenen Runde angerechnet.

Zählspiel 18-Loch-Turniere
Falls in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, entscheidet bei Ergebnisgleichheit ein Computer-Stechen „Schwerste/leichteste Löcher 9, 6, 3, 1“.
Erläuterung: Hierbei werden zunächst die Ergebnisse der neun Löcher mit den Vorgaben 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12 und 9 addiert. Bei weiterer Gleichheit zählen die sechs Löcher mit den Vorgaben 1, 18, 3, 16, 5 und 14. Danach die drei Löcher mit der Vorgabe 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Sollte danach noch immer Gleichheit herrschen, gewinnt die höhere Vorgabe.

Zählspiel 9-Loch-Turniere
Bei allen 9-Loch-Turnieren erfolgt ein Computer-Stechen „Letzte 6, 3, 1 Löcher“.

Ausnahme: Clubmeisterschaften
Clubmeister werden bei gleichen Ergebnissen im Zählspiel-Stechen (Sudden Death) ermittelt. Die zu spielenden Löcher werden von der Spielleitung festgelegt.

8. Beendigung von Turnieren

Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.
Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder, falls nicht geschehen, mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde.

9. Anwesenheitspflicht bei Siegerehrungen

Sieger und Platzierte, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, können von der Preisverteilung ausgeschlossen werden. Die Preise werden dann an nachrangige Spieler vergeben.
Wenn nicht anders in der Ausschreibung benannt, gilt der Doppelpreisausschluss. Sonderpreise sind vom Doppelpreisausschluss ausgenommen.

10. Fahren / Mitfahren im Golf-Cart

Die Benutzung eines Golf-Carts oder eines ähnlichen Fahrzeuges während einer vorgabenwirksamen Runde ist mit einem ärztlichen Attest grundsätzlich zugelassen, es sei denn, die Ausschreibung oder die Turnierleitung untersagt die Benutzung eines Golf-Carts.

11. Kleiderordnung

Der Club übt im Rahmen seines Hausrechts das Recht aus, den Zugang zum Golfplatz bei Nichteinhaltung der Kleidungsordnung zu verwehren.

Das Tragen von Blue Jeans auf dem Platz ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das Tragen von Blue Jeans im Turnier wird als Fehlverhalten gegen die Verhaltensregeln erachtet.

12. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Turnier mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten einverstanden.Mit der Annahme der Ausschreibungsbedingungen liegt somit eine Einwilligung zu der Veröffentlichung vor. Der GC Hoisdorf e.V. veröffentlicht Melde-und Startlisten in elektronischen Medien (PC Caddie), wobei der Zugang zur Melde- und Startliste durch geeignete Beschränkungen ( Anmeldung in PC Caddie mit einem Passwort) geschützt ist. Nur Mitglieder und Teilnehmer können diese einsehen. Die allgemeine Veröffentlichung von Ergebnislisten im Internet dient dem Vereinszweck im Sinne der Ausübung des Golfsports und diese sind öffentlich zugänglich.
Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ebenfalls einverstanden, dass Fotos von dem Turnier, einschließlich Siegerehrung, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen seitens des Golf-Club Hoisdorf veröffentlicht werden.

Downloads