Allgemeine Turnierbedingungen des Golf-Club Hoisdorf e.V.
1. Meldeschluss / Nachmeldung
Startberechtigt für ein Turnier sind alle Teilnehmer, die sich gem. Ausschreibung rechtzeitig bis zum Meldeschluss angemeldet haben. Nachmeldungen werden nur unter Vorbehalt entgegen genommen.
Wenn das Teilnehmerfeld bei zu hoher Meldezahl begrenzt werden muss, werden Meldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt.
2. Teilnahmeberechtigungen
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins sind. Playing-Handicap-Grenzen werden in den Ausschreibungen angegeben.
3. Änderungsvorbehalteder / Turnierleitung
Die Turnierleitung hat in begründeten Fällen vor dem ersten Start der jeweiligen Runde das Recht:
- die Platzregeln abzuändern oder Sonderplatzregeln zuzulassen,
- die festgelegten Startzeiten zu verändern,
- die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.
4. Scorekarten / Zählkarten
Unklarheiten sind vor Abgabe der Scorekarte mit der Wettspielleitung zu klären.
Die Rückgabe der Scorekarten erfolgt grundsätzlich im Sekretariat. Die Scorekarte gilt als abgegeben, wenn der Spieler/die Spielerin diesen Bereich verlassen hat.
5. Zahlung der Meldegebühr, Nichtantreten zum Turnier
Die Meldegebühr ist vor jedem Turnier zu entrichten.
Bei Absagen nach Meldeschluss und bei Nichterscheinen am Start zur angegeben Startzeit besteht die Verpflichtung zur Zahlung der kompletten Meldegebühr.
6. Longest Drive und Nearest to the Pin
Für Longest Drive wird nur der erste Ball vom Abschlag gewertet, der auf dem Fairway liegt.
Für Nearest to the Pin wird nur der erste Ball vom Abschlag gewertet, der auf dem Grün liegt.
7. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen
Lochspiel:
Endet ein Lochspiel gleich, so ist es Loch für Loch weiterzuspielen, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen beginnt an dem Loch, an dem auch das Lochspiel
begann. Im Vorgaben-Lochspiel werden die Vorgabenschläge wie in der vorgeschriebenen Runde angerechnet.
Zählspiel 18-Loch-Turniere:
Falls in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, entscheidet bei Ergebnisgleichheit ein Computer-Stechen „Schwerste/leichteste Löcher 9, 6, 3, 1“.
Erläuterung: Hierbei werden zunächst die Ergebnisse der neun Löcher mit den Vorgaben 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12 und 9 addiert.
Bei weiterer Gleichheit zählen die sechs Löcher mit den Vorgaben 1, 18, 3, 16, 5 und 14.
Danach die drei Löcher mit der Vorgabe 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch.
Sollte danach noch immer Gleichheit herrschen, gewinnt die höhere Vorgabe.
Zählspiel 9-Loch-Turniere:
Bei allen 9-Loch-Turnieren erfolgt ein Computer-Stechen „Letzte 6, 3, 1 Löcher“.
Ausnahme: Clubmeisterschaften:
Clubmeister werden bei gleichen Ergebnissen im Zählspiel-Stechen (Sudden Death) ermittelt. Die zu spielenden Löcher werden von der Spielleitung festgelegt.
8. Beendigung von Turnieren
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.
Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder, falls nicht geschehen, mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde.
9. Anwesenheitspflicht bei Siegerehrungen
Sieger und Platzierte, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, können von der Preisverteilung ausgeschlossen werden. Die Preise werden dann an nachrangige Spieler vergeben.
Wenn nicht anders in der Ausschreibung benannt, gilt der Doppelpreisausschluss. Sonderpreise sind vom Doppelpreisausschluss ausgenommen.
10. Fahren / Mitfahren im Golf-Cart
Die Benutzung eines Golf-Carts oder eines ähnlichen Fahrzeuges während einer vorgabenwirksamen Runde ist mit einem ärztlichen Attest grundsätzlich zugelassen, es sei denn, die Ausschreibung oder die Turnierleitung untersagt die Benutzung eines Golf-Carts.
11. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Turnier mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten einverstanden.
Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ebenfalls einverstanden, dass Fotos von dem Turnier, einschließlich Siegerehrung, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen seitens des Golf-Club Hoisdorf veröffentlicht werden.
Zählspiel 18-Loch-Turniere:
Falls in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, entscheidet bei Ergebnisgleichheit ein Computer-Stechen „Schwerste/leichteste Löcher 9, 6, 3, 1“.
Erläuterung: Hierbei werden zunächst die Ergebnisse der neun Löcher mit den Vorgaben 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12 und 9 addiert.
Bei weiterer Gleichheit zählen die sechs Löcher mit den Vorgaben 1, 18, 3, 16, 5 und 14.
Danach die drei Löcher mit der Vorgabe 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch.
Sollte danach noch immer Gleichheit herrschen, gewinnt die höhere Vorgabe.
Zählspiel 9-Loch-Turniere:
Bei allen 9-Loch-Turnieren erfolgt ein Computer-Stechen „Letzte 6, 3, 1 Löcher“.
Ausnahme: Clubmeisterschaften:
Clubmeister werden bei gleichen Ergebnissen im Zählspiel-Stechen (Sudden Death) ermittelt. Die zu spielenden Löcher werden von der Spielleitung festgelegt.
8. Beendigung von Turnieren
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet.
Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder, falls nicht geschehen, mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde.
9. Anwesenheitspflicht bei Siegerehrungen
Sieger und Platzierte, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, können von der Preisverteilung ausgeschlossen werden. Die Preise werden dann an nachrangige Spieler vergeben.
Wenn nicht anders in der Ausschreibung benannt, gilt der Doppelpreisausschluss. Sonderpreise sind vom Doppelpreisausschluss ausgenommen.
10. Fahren / Mitfahren im Golf-Cart
Die Benutzung eines Golf-Carts oder eines ähnlichen Fahrzeuges während einer vorgabenwirksamen Runde ist mit einem ärztlichen Attest grundsätzlich zugelassen, es sei denn, die Ausschreibung oder die Turnierleitung untersagt die Benutzung eines Golf-Carts.
11. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung zum Turnier mit einer Verwendung seiner personenbezogenen Daten zur Erstellung und Veröffentlichung von Melde-, Start- und Ergebnislisten einverstanden.
Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer ebenfalls einverstanden, dass Fotos von dem Turnier, einschließlich Siegerehrung, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, im Rahmen von Veröffentlichungen seitens des Golf-Club Hoisdorf veröffentlicht werden.