Mitgliedsbeiträge und Greenfee in Euro € ab 01.01.2008
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Sie können sich jetzt Online zu Clubturnieren anmelden, die Startlisten einsehen und auch die Ergebnisse erfahren.

Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat:

Tel.: 04107 - 78 31
Fax: 04107 - 99 34

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Greenfee
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Tagesgreenfee Mo. - Fr. € 45,00
Sa. - So. & Feiertage € 50,00
Junioren bis 25. Lebensjahr 50 % des Tagesgreenfees
Driving Range: € 0,00
1 x Bälle: € 2,00
Hinweis: Zahlungen sind nur in bar möglich, keine Kartenzahlung
 

Gäste mit mindestens Platzreife können von Montag - Freitag beliebig oft spielen.

An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen ist Gästen das Spielen nur in Begleitung von Mitgliedern des GCH erlaubt, wobei nicht mehr als 3 Gäste von einem Mitglied eingeladen werden können.

Gäste müssen Mitglied in einem vom DGV anerkannten Verein sein.

 
Sollten Sie Fragen bezüglich des Greenfees haben so wenden Sie sich bitte tel. an Frau / Herrn Braumann: Tel. 04107 - 91 79
 
Download:
Hier können Sie sich den aktuellen Aufnahmeantrag als PDF-Dokument herunterladen. (44kb)
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Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2008

 

1. Einmalige Aufnahmegebühr *:

ab 18. Geburtstag       10 Jahre x 150,00 € / Jahr € 1.500,00
   
2. Investitionsumlage *:
ab 18. Geburtstag       10 Jahre x 50,00 € / Jahr € 500,00
   

3. Jährliche Mitgliedsbeiträge und Platzbenutzungsgebühren:

Ordentliche Mitglieder:  
Jahresbeitrag € 210,00
Jahresplatzbenutzungsgebühr € 863,00
ab 1. Juli € 588,00
ab 1. September € 294,00
   
Außerordentliche Mitglieder:  
Jahresbeitrag € 260,00
Platzbenutzungsgebühr: jeweiliges Tagesgreenfee
Heranwachsende
Jahresbeitrag
€ 125,00
18 - 24 Jahre
50 % der Jahresplatzbenutzungsgebühr**
€ 431,50
   
Passive Mitglieder:  
Jahresbeitrag
(Kein Spielrecht, auch nicht auf anderen Plätzen)
€ 220,00
   
Jugendmitglieder  
Kinder (0 - 11 Jahre)
Jahresbeitrag
€ 0,00
Jahresplatzbenutzungsgebühr € 0,00
Jugendliche (12 - 17 Jahre)
Jahresbeitrag
€ 0,00
10 % der Jahresplatzbenutzungsgebühr € 86,50
   
Bemerkungen:  

*) Aufnahmegebühr und Investitionsumlage sind bei der Aufnahme in den Verein von allen ordentlichen, außerordentlichen und passiven Mitgliedern zu zahlen.

Die Aufnahmegebühr bzw. die Investitionsumlage wird in 10 Jahresraten, zu je € 150,00 Aufnahmegebühr bzw. zu je € 50,00 Investitionsumlage zusammen mit dem Beitrag erhoben. Bei zwischenzeitlichem Austritt ergeben sich keine Restzahlungen an den GCH.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden Jugendmitglieder auf Antrag als ordentliche oder außerordentliche Mitglieder aufgenommen. Für diese Mitglieder wird dann ebenfalls die Aufnahmegebühr und die Investitionsumlage erhoben, beginnend mit dem auf den 18. Geburtstag folgenden Jahr.

**) auf Antrag auch die Hälfte des jeweils gültigen Greenfee pro Spieltag.

Ehepartner bzw. Lebensgefährte und Kinder von ordentlichen Mitgliedern: 20 % Ermäßigung bei Aufnahmegebühr und Investitionsumlage.

 
Datenschutz:

„Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke erfolgt gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Folgende Daten werden erhoben, verarbeitet bzw. genutzt:

Vorname, Name, Geburtstag, Geschlecht, Telefonnummer, Eintrittsdatum und die Angaben im Vorgabenstammblatt. Mir ist bekannt, dass die Datenverarbeitung u. a. die allgemeine Mitgliederverwaltung, insbesondere die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und des Spielbetriebs sowie die Bestellung des DGV-Ausweises und die Meldung der Spielergebnisse / Vorgaben an das DGV-Intranet umfasst.

Darüber hinaus willige ich in die Veröffentlichung von Start- und Ergebnislisten (auch im Internet; mit Passwortschutz bei der Startliste), die Bekanntgabe der aktuellen DGV-Vorgabe durch Aushang (gem. DGV-Vorgabensystem) sowie das Erstellen und die Weitergabe einer Mitgliederliste an die Vereinsmitglieder ein. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten zu erhalten. Meine Daten werden nach meinem Austritt aus dem Verein, mit Ausnahme der Daten, die die Kassenverwaltung betreffen (zehnjährige steuergesetzliche Aufbewahrung) und meiner Vorgabenstammblattdaten (einjährige Frist zur Wiederzuerkennung gem. DGV-VS) gelöscht. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung widerrufen kann.“


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Letzte Änderung: 22.08.2008